Krankenversicherung
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Familie

Krankenversicherung: Privat oder gesetzlich versichern?

In Deutschland muss sich jeder krankenversichern. Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung in Frage kommt, hängt unter anderem vom Einkommen und vom Gesundheitszustand ab.

Krankenversicherungen dienen – grob gesagt – der Absicherung im Krankheitsfall. Schon allein deshalb sollte jeder eine Krankenversicherung besitzen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Seit dem 01.01.2009 besteht zudem in Deutschland für alle Personen eine Krankenversicherungspflicht. Dabei spielt es rechtlich gesehen keine Rolle, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern.

Welche Versicherungsform für Sie die richtige ist, ist unter anderem von Ihrem Einkommen abhängig. Aber es spielen dabei noch einige andere Aspekte eine entscheidende Rolle.

Worin unterscheiden sich die gesetzlichen von den privaten Krankenversicherungen?

Die Mehrheit der Personen in Deutschland gehören einer gesetzlichen Krankenkasse an. Hier erhalten grundsätzlich alle Mitglieder unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und Einkommen die gleichen Leistungen. Diese Absicherung finanziert sich durch die Umlage der Krankenkassenbeiträge aller Mitglieder. Das bedeutet, dass alle Mitglieder gemeinsam für jeden Einzelnen zahlt. Denn die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Solidarsystem.

Die private Krankenversicherung dagegen ist auf jeden Versicherten individuell zugeschnitten. Das bedeutet zum einen, dass sich der Beitrag nach individuellen Faktoren wie dem Alter und dem Gesundheitsstand richten. Zum anderen kann jeder Versicherte die Leistungen selbst bestimmen und damit auch den monatlichen Versicherungsbeitrag. Lediglich die Altersrückstellungen unterliegen nicht dem ansonsten vorherrschenden Individualprinzip. Denn die Überschüsse durch die Beiträge der jungen und gesunden Mitglieder sichern die Versorgung der älteren Mitglieder, die in der Regel mehr medizinische Behandlungen benötigen.

➡ Aufnahmebedingungen in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich kann jeder Versicherungsschutz über die gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Allerdings gibt es hier eine Unterscheidung zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung. Dabei spielt das Einkommen eine Rolle. Denn jeder Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen, welches die Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro (Stand 2020) nicht überschreitet, ist pflichtversichert. Hierzu zählen übrigens auch Personen, die Sozialleistungen beziehen. Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über der Bemessungsgrenze liegt, können sich freiwillig versichern. Dies gilt auch für Studenten, Beamte und Selbständige.

Ausnahme: Personen, die über 55 Jahre alt sind und bisher privat versichert waren, kann die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt werden.

Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Hier gibt es bestimmte Aufnahmebedingungen. So ist die Grundvoraussetzung, dass das monatliche Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 5.212,50 Euro übersteigt. Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich jedoch unabhängig von Ihrem Einkommen privat versichern. Neben dem Einkommen und dem beruflichen Status als Grundvoraussetzung spielt der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle, sodass zum Beispiel Antragsteller mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes abgelehnt werden können.

Ausnahme: Im Basistarif mit stark eingeschränkten Leistungen besteht ein Aufnahmezwang für jeden, der die Grundvoraussetzungen erfüllt – unabhängig vom Gesundheitsstand.

➡ Unterschiedliche Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

Wie bereits weiter oben erwähnt, spielen in der gesetzlichen Krankenversicherung weder das Alter, noch der Gesundheitszustand oder das Einkommen eine Rolle. Jeder Versichert hat per Gesetz den gleichen Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung. Die Leistungen können im Rahmen von Reformen und Gesetzesänderungen jederzeit angepasst werden.

Übrigens: Der Versicherungsschutz für Pflichtversicherte besteht auch noch einen Monat nach dem Ende einer Beschäftigung fort. Durch dieses „Nachgehenden Leistungsanspruch“ soll verhindert werden, dass bei einem Jobverlust oder einem Jobwechsel eine Versicherungslücke entsteht.

Wer sich privat versichert, stellt sich seine persönliches Leistungspaket selbst zusammen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können im Nachhinein nicht eingeschränkt werden.

➡ Wie verhält es sich mit den Mitgliedsbeiträgen?

Alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen einen Beitrag, der prozentual (derzeit 14,60%) vom Bruttoeinkommen berechnet. Hinzu kommt bei vielen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung variieren sehr stark und hängt vom gewählten Tarif ab. Auch hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Der Zuschuss durch den Arbeitgeber beträgt derzeit jedoch maximal 367,97 Euro (Stand 2020).

➡ Können Familienmitglieder mitversichert werden?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder bis 25 Jahren mitversichert, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen (maximal 450,00 Euro) haben.

In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Hier benötigt jedes Mitglied einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag – auch Neugeborene. Jedoch gelten für diese zahlreiche Vereinfachungen – zum Beispiel der Wegfall der Gesundheitsprüfung.

Achtung: Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, entscheidet das Bruttoeinkommen darüber, wie gemeinsame Kinder zu versichern sind. Verdient beispielsweise der Elternteil in der gesetzlichen Versicherung besser, kann das Kind über ihn kostenlos mitversichert werden. Verdient aber der andere Elternteil besser, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Das Kind wird ebenfalls Mitglied in der privaten Krankenversicherung.
2. Das Kind wird beitragspflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

➡ Abrechnung von Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte profitieren davon, dass Ärzte und Krankenhäuser direkt mit den Krankenkassen oder den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Zudem müssen sie zu verschreibungspflichtigen Medikamenten lediglich eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent leisten – aber mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Dies gilt jedoch nicht für Kinder unter 18 Jahren. Sie sind von allen Zuzahlungen befreit. Rezeptfreie Medikamente werden nicht erstattet.

Privat Versicherte müssen dagegen in Vorleistung gehen. Sie können sich die Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen von ihrer Versicherung je nach Tarif voll oder teilweise erstatten lassen. Soweit Medikamente ärztlich verordnet sind, können auch diese je nach Tarif voll erstattet werden.

Finden Sie die richtige Versicherung

Entscheidet man sich für die gesetzliche Krankenversicherung, kann man eigentlich nicht viel falsch machen. Denn die Leistungen sind bei den verschiedenen Krankenkassen weitestgehend identisch. Unterschiede bestehen lediglich beim Zusatzbeitrag, den Zusatzleistungen (zum Beispiel Reiseimpfungen, alternative Heilmethoden oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen) und dem Service. Wenn Sie also auf der Suche nach einer passenden Krankenkasse sind, lohnt sich ein Vergleich der Zusatzleistungen.

Tipp: Sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse unzufrieden sein, können Sie diese nach 18 monatiger Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

Die Wahl der richtigen Privatversicherung gestaltet sich dagegen deutlich schwieriger. Wie bereits weiter oben erwähnt, stellt sich jeder seinen Tarif selbst zusammen. Bei einer schlechten Beratung kann es schnell zu einer Überversicherung – und damit zu einem teuren Tarif – oder zu einer Unterversicherung kommen. Daher ist es sinnvoll, sich erst einmal mit einem neutralen Fachmann zusammen zu setzen und einen Leistungskatalog zu erarbeiten, den die Privatversicherung abdecken soll.

Welche Versicherung wählen Personen, die derzeit nicht krankenversichert sind?

Zwar besteht seit dem 01.04.2007 in Deutschland eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung und seit dem 01.01.2009 auch für die private, dennoch gibt es eine Vielzahl von Personen, die keine Krankenversicherung besitzen. Dies kann verschiedene Gründe haben. Oft liegt der Grund aber darin, dass die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können und dadurch der Versicherungsschutz erlischt.

Wollen diese Personen sich wieder krankenversichern, ist die letzte Versicherung entscheidend. Da bedeutet, wer zuletzt gesetzlich versichert war, muss sich gesetzlich versichern und wer privat versichert war, versichert sich wieder privat. Sollte noch nie eine Krankenversicherung bestanden haben, entscheidet der Beruf über die Zugehörigkeit. Angestellte und Rentner müssen sich in der Regel gesetzlich versichern. Selbständige, Beamte und Freiberufler gehören in die private Krankenversicherung. Bei Rückkehr (oder Neueinstieg) in die Krankenversicherung ist jedoch eine Nachzahlung der aufgelaufene Beitragsschulden fällig.

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