chronisch krank
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Gesundheit

Chronisch krank – Tipps zu Muster 55 und den Krankenkassen

Ob eine chronische Krankheit vorliegt, wird von der Krankenkasse beurteilt. Erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, haben Patienten besondere Rechte.

Statistisch gesehen sind krankheitsbedingte Fehltage von Arbeitnehmern in der Metallindustrie, dem Verkehrswesen und der öffentlichen Verwaltung am höchsten. Grund dafür sind meist körperliche Überlastung oder stressbedingte Erschöpfung. In der Regel können die Ursachen durch entsprechende Behandlung und das Einlegen einer Arbeitspause (Krankschreibung) wieder behoben werden, sodass die Arbeit nach wenigen Tagen wieder aufgenommen werden kann.

Anders verhält es sich allerdings, wenn die Krankheit langwierig ist. Im Volksmund wird dann von einem „chronischen Leiden“ gesprochen. Worum es sich dabei genau handelt und worauf chronisch Kranke achten müssen, fasse ich Ihnen in diesem Ratgeber für Sie zusammen.

Chronisch krank – was bedeutet das?

Chronisch krank – der Begriff wird schnell mal verwendet, wenn ein Husten sich hartnäckig hält, oder Schmerzen im Knie sich über Wochen hinziehen.

Aus Krankenkassensicht wird eine schwerwiegend chronische Krankheit allerdings fest definiert.

Belastungsgrenze – Chronikerbescheinigung – Muster 55

Wer chronisch krank ist, wird über kurz oder lang mit diesen Begriffen konfrontiert. Jedem dürfte klar sein, dass die medizinischen Kosten bei chronisch Kranken deutlich höher ausfallen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist.

Allerdings können Privatversicherte während der Behandlung oder einem meist notwendigem Krankenhausaufenthalt, mit einem Plus an Leistungskomfort rechnen. Dazu zählen unter anderem die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer in der Klinik. Wer großen Wert darauf legt, sollte sich rechtzeitig mit den Aufnahmebedingungen für die PKV beschäftigen, muss aber auch damit rechnen, dass die monatlichen Beiträge etwas höher ausfallen. Bei Interesse lassen sich die Kosten einer privaten Krankenversicherung auf versicherungsvergleich-pkv.de nachlesen.

Belastungsgrenze bei Zuzahlungen

Gesetzlich Krankenversicherte sind für bestimmte Medikamente und Leistungen Zuzahlungspflichtig. Damit schwerwiegend chronisch Kranke durch ihre Erkrankung nicht unzumutbar belastet werden, müssen diese nur Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze von 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen leisten.

Chronikerbescheinigung

Wenn Sie wegen der chronischen Erkrankung eine Zuzahlungsbefreiung beantragen möchten, muss Ihr Arzt eine sogenannte Chronikerbescheinigung ausstellen. Fachlich richtig handelt es sich dabei um die „Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gem. Paragraf 62 SGB V“.

Muster 55

Bekannt ist diese Chronikerbescheinigung als „Muster 55“, was auf den ersten Blick wie eine normale ärztliche Krankschreibung aussieht. Das ausgefüllte Formular muss vom Versicherten bei seiner Krankenkasse eingereicht werden.

Zu den schwerwiegend chronischen Krankheiten zählen unter anderem:

  • Diabetes mellitus
  • Asthma
  • obstruktive Atemwegserkrankungen
  • koronare Herzkrankheit
  • Morbus Parkinson
  • Schilddrüsen-Erkrankungen

Chronischen Erkrankungen vorbeugen

Ob eine Erkrankung chronisch wird, liegt nicht immer, aber zum Teil in eigener Hand. Eine große Rolle für das Zunehmen von Adipositas, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen spielt nämlich unsere Ernährung. Die Lebens- und Essgewohnheiten haben sich, gerade in den Industrieländern, nicht zum Positiven gewandelt. Eine gesunde Ernährungsweise und vor allem ausreichend Bewegung, sind folglich die besten Vorbeugungsmaßnahmen.

Fakt ist, dass ein gesunder Lebenswandel keine Frage des Alters ist und somit zu jedem Zeitpunkt gestartet werden kann. Welche Lebensmittel besonders gesund sind und in den täglichen Speiseplan integriert werden, ist im Beitrag ‚Weniger chronische Erkrankungen bei vollwertiger Ernährung‘ auf aertzeblatt.de zusammengefasst. Wenn Sie Unterstützung brauchen, sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt!